Bestimmung:
Die Äsche gehört zur Familie der
Forellenartigen. Der Körper ist lang gestreckt
und seitlich etwas abgeflacht, was dieser Art
manchmal eine etwas hochrückige Form verleiht.
Der Kopf ist zum Maul hin kegelförmig. Das
kleine Maul ist unterständig. Die Rückenflosse
(Fahne) ist auffallend hoch und buntfarben.
Lebensraum:
Der Lebensraum der Äschen sind kühle,
schnellfliessende Gewässer, mitunter auch
Alpenseen. Diese Art lebt gesellig im freien
Wasser und bedarf keiner Unterstände.
Fortpflanzung:
Äschen sind Schotterlaicher, wobei die Eier an
geeigneten, seichten Stellen im Fluss selbst
abgelegt werden. Das Ablaichen erfolgt
paarweise.
Grösse – Gewicht und Alter:
Die Grösse der Äsche beträgt etwa 30-40 cm und
wird manchmal sogar bis 60 cm gross, wobei das
Gewicht maximal 3 kg beträgt. Ihr Alter beträgt
ca. 5 bis 8 Jahre.
Lebensweise:
Die Äsche ist ein gesellig lebender Fisch. Sie
lebt meist in kühlen, sauerstoffreichen und
schnellfliessenden Gewässern und ist nicht so
auf Verstecke angewiesen wie die Forellen. Ihre
Nahrung ist aber etwa die gleiche, Würmer,
Schnecken, Insektenlarven und Anflug, und
manchmal Fischbrut. Die Labilität der
Äschenbestände ist auf die strukturellen
Beeinträchtigungen ihres Lebensraumes
zurückzuführen und durch den Umstand das sie
leider in den letzten Jahren sehr stark von den
Kormoranen dezimiert wurde.
Angeltechniken
Die Äschen werden mehrheitlich im Herbst und
Winter mit leichtem Geschirr beim Zapfenfischen
mit der Nymphe oder natürlichen Ködern wie
Mehlwurm, Mistwurm, oder der Köcherfliegenlarve.
Aber auch das Fliegenfischen mit der Trocken-
oder Nassfliege oder mit der Nymphe ist
erfolgsversprechend.
Nahrung:
Als Nahrung dienen die Larven der verschiedenen
sich im Wasser entwickelnden Insekten, aber auch
andere Kleintiere.
Bedeutung für die Fischerei:
Die Äsche wird fast ausschliesslich von
Fliegenfischern befischt. Durch Kormoran und
andere Umwelteinflüsse ist die Äsche zu einer
gefährdeten Fischart geworden, die besonderen
Schutz verdient.
Schonzeit:
Die Äsche ist vom 1.März bis zum 30.April
geschont.
Mindestmass:
Das Mindestmass ist mit 30 cm festgesetzt.
ACHTUNG : Sonderbestimmungen der Bewirtschafter
beachten!