Bestimmung:
Ein symptomatischer Weissfisch bzw.
Karpfenartiger ist die Nase oder der Näsling.
Der Rücken ist dunkelgrau und hat einen grünen
oder bläulichen Ton. Der Körper ist
spindelförmig, eher rundlich und daher seitlich
kaum abgeflacht. Ausser der Rückenflosse und der
Schwanzflosse haben die Flossen einen rosa bis
roten, seltener einen violetten Ton.
Nicht verwechseln: NASE - BLAUNASE !
Der Körper der Blaunase ist vergleichsweise
hochrückig, die Afterflosse wesentlich länger.
Lebensraum:
Dieser gesellig lebende Fisch kommt in der
Barbenregion der Flüsse vor, wo er sich gerne in
der Strömung aufhält.
Fortpflanzung:
Zum Ablaichen wandert der Näsling in Schwärmen
in Zuflüsse und grössere Bäche, wo er in der
Strömung auf pflanzenbewachsenen Steinen die
Eier ablegt.
Grösse – Gewicht und Alter:
Die Durchschnittsgrösse liegt bei 30 cm,
grössere Exemplare erreichen bis zu 50 cm und
werden über 2 kg schwer.
Lebensweise:
Die Nase ist ein Gesellig lebender Bodenfisch
und lebt in Fliessgewässer mit Sand- und
Kiesgrund. Es sind Wanderlustige Fische mit
häufigem Standortwechsel. Sie hält sich in der
Äschen- und Barbenregion auf und leben in den
schnell strömenden Abschnitten von Flüssen, aber
auch in stehendem Wasser kann die Nase leben.
Die Näslinge leben in Riesen grossen Schwärmen,
die oft mehrere hundert Tiere zählen. Aufgrund
der Grösse dieser Schwärme sind die Nasen meist
vom Ufer aus gut auszumachen Algen sind die
bevorzugte Nahrung, aber auch am Gewässergrund
lebende Kleintiere werden verzehrt Sie ernährt
sich von Pflanzlichen Stoffen und vor allem Beim
Sammeln der Nahrung am Grund. Drehen sich die
Fische häufig auf die Seite verraten sie sich
durch das Aufblitzen ihrer Silberflanken.
Angeltechniken
Keine, da der Fisch geschützt ist.
Nahrung:
Als Nahrung bevorzugt er pflanzliche Stoffe,
besonders liebt er Algen, aber auch Kleintiere
die am Grund leben werden verzehrt.
Bedeutung für die Fischerei:
Die Nasenfischerei hat ist der freien Fischerei
sehr beliebt. Die Nase wird auch mit dem Netz
befischt.
Schonzeit:
Ihre Schonzeit hat sie vom 16. März bis zum 31.
Mai
Mindestmass:
Das Mindestmass ist mit 30 cm festgesetzt.
ACHTUNG : Sonderbestimmungen der Bewirtschafter
beachten !