Der Zander
Schill
Stizostedion lucioperca (Lat.)




Bestimmung:
Der Zander ist der grosswüchsigste unter den Barschartigen. Die Grundfärbung des Rückens und der Seiten ist graugrün bis blaugrau, nach unten wird sie heller. Der Bauch ist matt silberweiss. Der Körper ist lang gestreckt und nur mässig hoch. Die Rückenflossen sind mit schwarzen, meist in Längsbinden angeordneten Flecken versehen.

Lebensraum:
Dieser räuberisch veranlagte Fisch lebt vornehmlich in etwas wärmeren, nährstoff - und planktonreichen Gewässern mit hartem, sandigem Grund.

Fortpflanzung:
Die Eier werden an Pflanzen, Steinen und versunkenen Astwerk abgelegt und anschliessend vom Männchen bewacht.

Grösse – Gewicht und Alter:
Die Durchschnittsgrössen betragen 40 bis 60 cm, unter besonders guten Lebensbedingungen kann dieser Räuber sogar bis 110 cm lang werden und Gewichte von über 15 kg erreichen. Ungefähres Alter über 15 Jahre

Lebensweise:
Der Zander bevorzugt grosse Flüsse und Seen mit hartem Grund und planktontrübem Wasser. Er ist ein typischer Raubfisch der Freiwasserzone der sich nur selten in ufernahen Flachwasserbereichen oder in pflanzenreichen Regionen aufhält. Er ist ein Dämmerungs- und nachtaktiver Fisch, der sich tagsüber in grösseren Wassertiefen versteckt, und ist ein ausgesprochener Raubfisch, der sich vorwiegend von Ukelei, kleinen Rotaugen und Barschen ernährt, der aber auch Angehörige der eigenen Art nicht verschmäht.

  Angeltechniken

Der Zander wird mehrheitlich beim Grundbleifischen mit einem toten Köderfisch gefangen. Im Sommer kann in geringer Wassertiefe auch das Spinnfischen erfolgreich sein. Zapfenfischen im freien Wasser oder sogar oberflächennah wird er eher selten gefangen.

Nahrung:
Als Nahrung dienen diesem Fisch vorerst kleine Wassertiere aller Art, später kleine Fische

Bedeutung für die Fischerei:
Dieser Fisch wird in erster Linie in der Teichwirtschaft genutzt. Der Zander hat ein äusserst wohlschmeckendes Fleisch und wird auch vom Sportangler sehr geschätzt.

Schonzeit:
Geschont ist er vom 1. April bis zum 31. Mai.

Mindestmass:
Das Mindestmass ist mit 40 cm festgesetzt.

ACHTUNG : Sonderbestimmungen der Bewirtschafter beachten!

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