Bestimmung:
Der Zander ist der grosswüchsigste unter den
Barschartigen. Die Grundfärbung des Rückens und
der Seiten ist graugrün bis blaugrau, nach unten
wird sie heller. Der Bauch ist matt silberweiss.
Der Körper ist lang gestreckt und nur mässig
hoch. Die Rückenflossen sind mit schwarzen,
meist in Längsbinden angeordneten Flecken
versehen.
Lebensraum:
Dieser räuberisch veranlagte Fisch lebt
vornehmlich in etwas wärmeren, nährstoff - und
planktonreichen Gewässern mit hartem, sandigem
Grund.
Fortpflanzung:
Die Eier werden an Pflanzen, Steinen und
versunkenen Astwerk abgelegt und anschliessend
vom Männchen bewacht.
Grösse – Gewicht und Alter:
Die Durchschnittsgrössen betragen 40 bis 60 cm,
unter besonders guten Lebensbedingungen kann
dieser Räuber sogar bis 110 cm lang werden und
Gewichte von über 15 kg erreichen. Ungefähres
Alter über 15 Jahre
Lebensweise:
Der Zander bevorzugt grosse Flüsse und Seen mit
hartem Grund und planktontrübem Wasser. Er ist
ein typischer Raubfisch der Freiwasserzone der
sich nur selten in ufernahen
Flachwasserbereichen oder in pflanzenreichen
Regionen aufhält. Er ist ein Dämmerungs- und
nachtaktiver Fisch, der sich tagsüber in
grösseren Wassertiefen versteckt, und ist ein
ausgesprochener Raubfisch, der sich vorwiegend
von Ukelei, kleinen Rotaugen und Barschen
ernährt, der aber auch Angehörige der eigenen
Art nicht verschmäht.
Angeltechniken
Der Zander wird mehrheitlich beim
Grundbleifischen mit einem toten Köderfisch
gefangen. Im Sommer kann in geringer Wassertiefe
auch das Spinnfischen erfolgreich sein.
Zapfenfischen im freien Wasser oder sogar
oberflächennah wird er eher selten gefangen.
Nahrung:
Als Nahrung dienen diesem Fisch vorerst kleine
Wassertiere aller Art, später kleine Fische
Bedeutung für die Fischerei:
Dieser Fisch wird in erster Linie in der
Teichwirtschaft genutzt. Der Zander hat ein
äusserst wohlschmeckendes Fleisch und wird auch
vom Sportangler sehr geschätzt.
Schonzeit:
Geschont ist er vom 1. April bis zum 31. Mai.
Mindestmass:
Das Mindestmass ist mit 40 cm festgesetzt.
ACHTUNG : Sonderbestimmungen der Bewirtschafter
beachten!